Ab dem 01. Juni 2015 regelt das Bestellerprinzip, dass bei der Wohnungsvermietung derjenige die Maklerprovision ( 2 Netto Monatsmiete + 19 % MwSt.) zahlen muss, der diesen auch bestellt hat. Das bedeutet konkret: Beauftragt der Wohnungseigentümer den Makler damit, Mietinteressenten für die neu zu vermietende Wohnung zu finden, muss er auch die Provision bezahlen. Wenn Sie als Mieter dagegen einen Makler damit betrauen, für Sie eine neue Wohnung zu finden, darf der Makler Ihnen die Provision in Rechnung stellen.
Möbilierte Wohnungen sind als Pauschalmiete handelt. Dafür die Maklerprovision werden 2 Vollmiete zzgl. 19 MwSt gerechnet.
Wenn die Mietedauer der möblierte Wohnung weniger als 1 Jahr, frgen Sie uns bitte die Provision.
Der Gesetzgeber hat damit ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten nach Abschluss des Mietvertrags an den Mieter weiterberechnen darf.